Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
GhostSolutions als Marke der
NEO Research GmbH
Sihleggstrasse 23 8832 Wollerau
Schweiz
(im Folgenden „GhostSolutions“ genannt) und den Auftraggebern (im Folgenden „Kunden“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt) von GhostSolutions.
1.2. Die AGB von GhostSolutions gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GhostSolutions deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Rücktritt oder Kündigung) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief und E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2.1. Der Kunde beauftragt GhostSolutions mit der Erbringung von Dienstleistungen. Im Rahmen der Beauftragung unterstützt GhostSolutions den Kunden bei wissenschaftlichen Projekten.
2.2. Die Leistungen von GhostSolutions umfassen u. a. Texterstellung, Texterstellung inklusive empirische Analysen, Coaching, Präsentationsfolien, Korrektorat, Lektorat, Übersetzungen, Plagiatsprüfung und Formatierung. Im Einzelnen umfassen die Leistungen:
2.2.1. Texterstellung. GhostSolutions fertigt nach den Anweisungen des Kunden sowie in Abstimmung mit diesem wissenschaftliche Artikel (wie z. B. Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten) sowie Teile von diesen zu einem vom Kunden vorgegebenen Thema an. Der Umfang der Leistung wird in Seiten, Folien oder Wörtern berechnet. Dabei ist eine Seite als Normseite mit einer Anzahl von 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen definiert.
2.2.2. Texterstellung inklusive empirischer Analyse. Diese Leistung enthält die Texterstellung inklusive empirischer Analyse. Bei empirischen Analysen kann die Zeichenanzahl je Seite aufgrund mathematischer Ausdrücke variieren.
2.2.3. Coaching. Das Coaching beinhaltet die Beratung und die Vermittlung von Wissen und Methoden und wird stündlich abgerechnet. Wenn nichts anderes vereinbart, gilt ein Coaching-Preis von 80 EUR je Stunde. GhostSolutions behält sich das Recht vor, im Falle eines durch den Kunden veranlassten Auftragsabbruchs anderer Dienstleistungen (wie z. B. der Texterstellung), den bis dahin verursachten zeitlichen Aufwand durch Recherche, Vorbereitung, Analyse oder Ähnliches, diese als Coaching-Aufwand zu verrechnen.
2.2.4. Präsentationsfolien. Präsentationsfolien umfasst die Erstellung von PowerPoint-Präsentationsfolien.
2.2.5. Korrektorat. Das Korrektorat umfasst die Überprüfung der Arbeit des Kunden auf Grammatikfehler und Rechtschreibung.
2.2.6. Lektorat. Das Lektorat beinhaltet ein Korrektorat und bietet zusätzlich eine inhaltliche Prüfung der wissenschaftlichen Arbeit des Kunden. Diese umfasst unter anderem die Prüfung logischer Schlussfolgerungen, Prüfung des roten Fadens und etwaige Verbesserungen diesbezüglich, die Validierung der verwendeten Quellen, die Prüfung und Korrektur von Zitierweisen bzw. Zitiervorgaben, die Optimierung des Layouts gemäß der Vorgaben des Kunden, die Korrektur des bereits Geschriebenen, eine Erweiterung verwendeter Quellen sowie eine allgemeine Verbesserung des verwendeten Sprachstils. Ein Lektorat ist auf eine Neuerstellung des Textes von maximal 10 Prozent begrenzt. Für den Fall, dass im Zuge der Bearbeitung des Textes des Kunden mehr als 10 Prozent neu erstellt werden müssen, wird der Kunde vor der weiteren Bearbeitung informiert und die weitere gewünschte Vorgehensweise mit diesem abgestimmt. GhostSolutions wird in diesem Fall die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und sich mit dem Kunden über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so GhostSolutions berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen
2.2.7. Übersetzungen. GhostSolutions übersetzt ganze Textpassagen oder nimmt eine Texterstellung der vom Kunden bereitgestellten Texte oder Artikel in einer vom Kunden gewünschten Fremdsprache vor.
2.2.8. Plagiatsprüfung. GhostSolutions nimmt eine Plagiatsprüfung der vom Kunden bereitgestellten Artikel vor.
2.2.9. Formatierung. GhostSolutions nimmt eine Formatierung der vom Kunden bereitgestellten Artikel vor. Hierbei werden Faktoren, wie z.B. Schriftgröße, Zeilenabstände, Seitenzahlen, Überprüfung der Fußnoten bzw. Quellenverweise, Darstellung von Abbildungen und Tabellen berücksichtigt.
2.3. Inhalt, Umfang und die konkrete Leistungsverpflichtung von GhostSolutions ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung von Ghostsolutions unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
2.4. GhostSolutions erbringt Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Hierbei stellt GhostSolutions kein Werk her. GhostSolutions berücksichtigt nach Absprache und sofern zwischen den Parteien vereinbart, gegebenenfalls spezifische Bestimmungen, Methoden und Anwendungspraktiken des Kunden. Einen bestimmten Erfolg schuldet GhostSolutions aber nicht. Insbesondere übernimmt GhostSolutions keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden oder einer dritten Partei abhängig, auf welche GhostSolutions keinen Einfluss hat.
2.5. GhostSolutions ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. GhostSolutions ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen einzuschalten.
2.6. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen ist GhostSolutions alleine weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Kunden bestehen.
3.1. Die von GhostSolutions erstellten Leistungen dienen nur als Vorlage und sind nicht zur Einreichung bei Schulen, Universitäten, universitären Einrichtungen oder sonstigen Einrichtungen vorgesehen. Der Kunde versichert insoweit mit der Beauftragung der Leistungen, nicht gegen die Prüfungsordnungen der zuvor genannten Einrichtung zu verstoßen. Sollte GhostSolutions davon Kenntnis erlangen, dass der Kunde beabsichtigt, die von GhostSolutions zur Verfügung gestellten Leistungen in seinem eigenen Namen als wissenschaftliche Arbeit einzureichen und bzw. oder mit einer eidesstattlichen Erklärung zu versehen, dass diese Arbeit von ihm selbst verfasst wurde, so behaltet GhostSolutions sich vor, vom Vertragsverhältnis mit dem Kunden zurückzutreten.
3.2. Der Kunde wird GhostSolutions bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird GhostSolutions insbesondere die dafür erforderlichen Vorlagen, Daten und Informationen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen
3.3. Soweit der Kunde GhostSolutions Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist. GhostSolutions sind nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Der Kunde stellt GhostSolutions insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber GhostSolutions geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, GhostSolutions im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
3.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist GhostSolutions für diesen Zeitraum von Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Sofern eine Frist (Deadline) zwischen den Parteien vereinbart wurde und durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden nicht eingehalten werden kann, ist diese Frist neu festzulegen.
3.5. Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Kunde verpflichtet, GhostSolutions alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage ihrer aktuellen Standardvergütungssätze zu ersetzen. Weitergehende Rechte durch GhostSolutions bleiben unberührt.
4.1. Die Angebote von GhostSolutions sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn GhostSolutions dem Kunden Texte, Berechnungen, Daten und Dateien, sonstige Dienstleistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich GhostSolutions Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
4.2. Die Bestellung der Leistungen durch den Kunden oder eine Anzahlung des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot.
4.3. Die Annahme durch GhostSolutions kann entweder schriftlich, elektronisch (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Leistungen an den Kunden erklärt werden.
4.4. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung der Dienstleistungen von GhostSolutions, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und dass seine Angaben zu seinem Namen und zu seiner Adresse wahrheitsgemäß sind.
5.1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den durch GhostSolutions durchgeführten Arbeiten, da es sich bei den Leistungen (insb. Texten, Dokumenten oder Textinhalten), um nicht vorgefertigte Arbeiten handelt und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
6.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von GhostSolutions bei Annahme der Bestellung des Kunden angegeben.
6.2. Die Dokumente werden dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download über die Cloud überlassen.
6.3. GhostSolutions ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, soweit dieses für den Kunden zumutbar ist oder mit diesem vereinbart wurde.
7.1. Erfolgt die Lieferung oder Leistung in Teilen, so kann der Kunde nach jeder Teillieferung bzw. Teilleistung ein Feedback zur Einarbeitung geben, wenn diese für GhostSolutions umsetzbar und zumutbar ist. Ergibt sich aus dem Feedback eine Leistungsänderung, so gelten die Bestimmungen aus Ziffer 7.4. Nach Fortführung der Arbeit, d. h. mit dem Beginn der Arbeit an der darauffolgenden Teillieferung bzw. Teilleistung gilt die vorherige Teillieferung bzw. Teilleistung als abgenommen.
7.2. Ist eine erbrachte Leistung ganz oder teilweise abgenommen, ist kein weiteres Feedback des Kunden möglich und weitere Änderungen von Inhalt und Umfang sind ausgeschlossen bzw. als Mehraufwand zu berechnen.
7.3. GhostSolutions wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und sich mit dem Kunden über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist GhostSolutions berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
7.4. Sämtliche Leistungsänderungen (wie z. B. empirische Analyse) und Sonderwünsche des Kunden sind vor Beginn und während der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand von GhostSolutions und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
8.1. GhostSolutions erhält für die Erbringung seiner Leistungen eine Vergütung, die im Angebot, in einer Auftragsbestätigung, Rechnung oder über E-Mail mit dem Kunden vereinbart wurde.
8.2. Im Falle von zulässigen oder vereinbarten Teillieferungen bzw. Teilleistungen gemäß Ziffer 6.3 ist GhostSolutions berechtigt, auch Abschlags- und Teilrechnungen zu stellen.
8.3. Die Vergütung erfolgt als Abschlagszahlung für jede Lieferung oder Leistung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Teillieferungen bzw. Teilleistungen vereinbart wurden. Für jede (Teil-)Lieferung bzw. (Teil-)Leistung ist der anteilsmäßige Betrag des Umfangs der (Teil-)Lieferung bzw. (Teil-)Leistung vorab als Anzahlung durch den Kunden zu leisten. Die Zahlungen durch den Kunden erfolgen auf eines der Geschäftskonten von GhostSolutions, die innerhalb des Angebots oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgehalten wurden. Die Vergütung ist sofort nach Vertragsabschluss bzw. im Falle von Teillieferungen vor Erbringung der Teilleistungen fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Auftragsbearbeitung sowie die Lieferung der Leistungen erfolgt nach Zahlungseingang.
8.4. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.
8.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Forderung von GhostSolutions gegenseitig verknüpft oder von diesen anerkannt sind.
8.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von GhostSolutions auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist GhostSolutions nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.1. GhostSolutions und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Mängel der erbrachten Lieferungen und Leistungen. Es gelten die Bestimmungen aus den Ziffern 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4.
9.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag von GhostSolutions nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
10.1. Sofern sich aus der Vertragsvereinbarung nichts anderes ergibt, räumt GhostSolutions dem Kunden an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte zu nutzen.
10.2. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet, soweit GhostSolutions einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den Dritten zugestimmt haben.
10.3. Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. GhostSOlutions kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
11.1. GhostSolutions wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Vorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Texte, Informationen streng vertraulich behandeln. GhostSolutions verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Erfüllungsgehilfen und/oder Dritten (Subunternehmern), die Zugang zu den vorbezeichneten Vorgängen haben, aufzuerlegen.
12.1. GhostSolutions erhebet und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet GhostSolutions die gesetzlichen Bestimmungen. GhostSolutions ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung der Bestellung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Webseite abrufbaren Datenschutzerklärung von GhostSolutions.
13.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13.2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der NEO Research GmbH.